e-Wahlpartner Praxis
Mit dem e-Wahlpartner-Service meldest du Kontakte, Diagnosen und Leistungen elektronisch an den Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.
Benötigte Lizenz
Dieses Feature erfordert das Add-on e-card Basis oder e-card Plus für Praxis.
Bei Fragen zu deinem Modul wende dich an support@offisy.at.
Was ist das e-Wahlpartner-Service?
Das e-Wahlpartner-Service ist seit 01.01.2026 als zusätzliches e-card-Service für e-card Basis-Wahlpartner verfügbar. Es dient der elektronischen Meldung von Kontakten, Diagnosen und Leistungen an den Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Ab 01.07.2026 ist die Nutzung für alle Wahlärzt:innen verpflichtend.
Die Grundregel: Zu jedem Kontakt musst du sowohl Diagnosen als auch Leistungen übermitteln.
Wann musst du e-Wahlpartner verwenden?
Nach dem Dokumentationsgesetz (DokuG, § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs. 3) verwendest du den e-Wahlpartner für sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen:
- Kassenpatient:innen, die du über die DVP (Datenaustausch mit Vertragspartnern) abrechnest: Hier meldest du die Daten über die DVP — nicht über den e-Wahlpartner.
- Alle anderen Fälle: Kassenpatient:innen ohne DVP-Abrechnung sowie sonstige Patient:innen (z. B. SVS-Geldleistungsberechtigte, Wahlarzt-Patient:innen, nicht versicherte Personen, KFA Tirol …) meldest du über den e-Wahlpartner.
Ausnahme: Hast du als Leistungserbringer Verträge mit allen KV-Trägern (ÖGK, SVS, BVAEB), entfällt die Meldung über den e-Wahlpartner.
Wie der Kontakt im Detail entsteht, liest du im Artikel Kontakt erstellen.
Weitere Fragen beantwortet das e-card-Portal: Häufige Fragen zu e-Wahlpartner.
Wichtige Begriffe
- ICD-10-Code — internationaler Diagnoseschlüssel. Jede Diagnose wird mit einem ICD-10-Code gemeldet.
- HONO-ID — technischer Identifikator einer Honorarposition aus den Honorarkatalogen der Krankenversicherungsträger (BVAEB, SVS, ÖGK). Jede Leistung wird mit ihrer HONO-ID übermittelt.
- WKS — Wahlpartner-Kontakt-Service des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, über den die Meldungen eingehen.
- Erstattungsfähige Leistung — eine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung; der Gegenbegriff ist die Privatleistung (wird von keinem Krankenversicherungsträger übernommen). Leistungen, die du zur Abrechnung übermittelst, gelten als erstattungsfähig. Nicht erstattungsfähig sind z. B. Führerscheinuntersuchungen oder Untersuchungen für Gutachten zu Pflegestufe bzw. Invaliditätspension.
Übermittlungs-Status
Jede Position — Kontakt, Diagnose und Leistung — hat einen eigenen Übermittlungs-Status:
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| Offen | Noch nicht übermittelt oder Übermittlung ausstehend |
| Übermittelt | Erfolgreich an das WKS gesendet |
| Fehler | Übermittlung ist fehlgeschlagen |
| Storniert | Position wurde storniert |
Bei einem Fehler kannst du die Übermittlung erneut anstoßen, sobald die Ursache behoben ist.
Übermittlung und Fristen
Die erfassten Kontakte werden täglich sowie einen Tag nach Ablauf der jeweiligen Quartalsfrist an den Dachverband übermittelt. Diagnosen und Leistungen eines Kontakts kannst du bis zum jeweiligen Fristende nachträglich bearbeiten:
- Quartal: bis 31. Mai
- Quartal: bis 31. August
- Quartal: bis 30. November
- Quartal: bis 28. Februar des Folgejahres
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Weiterführende Informationen
Im e-card-Portal findest du weitere offizielle Informationen:
Fragen zu Recht oder Codierung?
offisy unterstützt dich bei der technischen Erfassung und Übermittlung. Fachliche, rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen beantworten ausschließlich die zuständigen Stellen:
- Codierungsfragen (Diagnosen und Leistungen): Gesundheitsministerium – ambco-hotline@gesundheitsministerium.gv.at
- HONO-ID (Honorarkennzeichen): Sozialversicherung – leidap@sozialversicherung.at