Allgemeine Informationen zur e-card Praxis
Die e-card ist die österreichische Krankenversicherungskarte und bildet die Grundlage für zahlreiche elektronische Gesundheitsservices. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über das e-card System, die verfügbaren Services und deren Bedeutung für deine Praxis.
Was ist die e-card?
Die e-card ist die Chipkarte der österreichischen Sozialversicherung. Sie dient als Schlüsselkarte zum Gesundheitssystem und wird an alle sozialversicherten Personen in Österreich ausgegeben.
Die e-card erfüllt mehrere Funktionen:
- Identifikation: Sie weist die Versicherte oder den Versicherten gegenüber der Ärztin oder dem Arzt aus.
- Anspruchsprüfung: Sie ermöglicht die Prüfung des aktuellen Versicherungsstatus in Echtzeit.
- Zugang zu e-card Services: Sie bildet die technische Grundlage für elektronische Gesundheitsdienste wie e-Befunde, e-Rezept oder e-Impfpass.
Wichtig: Seit 1. Jänner 2026 sind auch Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, die e-card Infrastruktur und ELGA zu verwenden. Details findest du im Artikel e-card Übersicht und Voraussetzungen.
Was ist ELGA?
Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das ausgewählte Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten elektronisch zugänglich macht. ELGA ermöglicht es berechtigten Gesundheitsdiensteanbieterinnen und -anbietern (GDA), relevante medizinische Dokumente einrichtungsübergreifend abzurufen.
ELGA umfasst unter anderem:
- e-Befunde (z. B. Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde)
- e-Medikation (aktuelle Medikamentenliste)
- e-Impfpass (zentrale Dokumentation aller Impfungen)
Patientinnen und Patienten können ihre ELGA-Daten jederzeit über das ELGA-Portal einsehen und verwalten.
Was ist der Unterschied zwischen e-card und ELGA?
Die Begriffe e-card und ELGA werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Systeme:
| e-card | ELGA | |
|---|---|---|
| Was ist es? | Chipkarte der Sozialversicherung | Elektronische Gesundheitsakte |
| Betreiber | Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) | ELGA GmbH |
| Hauptfunktion | Versicherungsnachweis und Zugang zu Services | Speicherung und Austausch von Gesundheitsdaten |
| Technische Basis | e-card Infrastruktur über GIN | ELGA-Infrastruktur (nutzt teilweise e-card Netz) |
Vereinfacht gesagt: Die e-card ist der Schlüssel, ELGA ist der Aktenschrank. Viele e-card Services (z. B. e-Befunde, e-Medikation, e-Impfpass) greifen auf die ELGA-Infrastruktur zu, während andere Services (z. B. eAUM, DAS, eKOS) direkt über die e-card Infrastruktur laufen.
Welche e-card Services gibt es?
Die e-card Services lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: ELGA-basierte Services und reine e-card Services. In Offisy stehen diese Services je nach gebuchtem Modul zur Verfügung.
ELGA-basierte Services
| Service | Beschreibung |
|---|---|
| e-Befunde | Elektronische Befunde (z. B. Labor, Radiologie, Entlassungsbriefe) einsehen und speichern |
| e-Medikation | Aktuelle Medikamentenliste der Patientin oder des Patienten abrufen und Verordnungen eintragen |
| e-Impfpass | Impfungen zentral dokumentieren, eintragen und nachtragen |
e-card Services (nicht ELGA-basiert)
| Service | Beschreibung |
|---|---|
| e-Rezept | Elektronische Arzneimittelverordnung inkl. Arzneimittelbewilligungsservice (ABS) |
| eAUM | Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber und die Sozialversicherung |
| DAS | Digitales Ärztliches Service -- ermöglicht die elektronische Kommunikation mit Sozialversicherungsträgern |
| eKOS | Elektronisches Kommunikationsservice -- Nachrichtenaustausch mit der Sozialversicherung |
| e-VO | Elektronische Verordnung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln |
Hinweis: Welche Services dir in Offisy zur Verfügung stehen, hängt vom gebuchten e-card Modul ab. Einen Vergleich der Module findest du im Artikel e-card Übersicht und Voraussetzungen.
Wer ist am e-card System beteiligt?
Am e-card System sind mehrere Akteure beteiligt:
Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV)
Der DVSV betreibt die e-card Infrastruktur und stellt die technische Grundlage für alle e-card Services bereit. Er vergibt die Vertragspartnernummern und die O-Card (Ordinationskarte), die für den Zugang zum System erforderlich sind.
Sozialversicherungsträger
Die einzelnen Sozialversicherungsträger (z. B. ÖGK, SVS, BVAEB) sind für die Versicherungsdaten ihrer Versicherten verantwortlich. Die e-card ermöglicht die Echtzeit-Abfrage des Versicherungsstatus.
Ärztinnen und Ärzte (Gesundheitsdiensteanbieter)
Sowohl Vertragsärztinnen und -ärzte als auch Wahlärztinnen und -ärzte nutzen die e-card Infrastruktur, um Versicherungsansprüche zu prüfen und e-card Services zu verwenden. Dafür benötigen sie:
- Eine Vertragspartnernummer vom DVSV
- Eine O-Card (Ordinationskarte)
- Einen GIN-Zugang (Gesundheits-Informations-Netz)
- Eine geeignete Praxissoftware wie Offisy
Patientinnen und Patienten
Versicherte Personen erhalten die e-card von ihrem Sozialversicherungsträger. Sie können ihre ELGA-Daten über das ELGA-Portal einsehen und verwalten. Zudem haben sie das Recht, einzelne Befunde zu sperren oder sich ganz von ELGA abzumelden (Opt-out).
Datenschutz und Opt-out
Datenschutz im e-card System
Der Schutz sensibler Gesundheitsdaten hat im e-card System höchste Priorität. Es gelten strenge Datenschutzbestimmungen:
- Der Zugriff auf Patientendaten ist nur im Rahmen eines aktiven Behandlungsverhältnisses zulässig.
- Jeder Zugriff wird protokolliert und ist nachvollziehbar.
- Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über das GIN.
- Ärztinnen und Ärzte dürfen nur jene Daten abrufen, die für die aktuelle Behandlung relevant sind.
Rechtliche Grundlage: Die Nutzung von ELGA und den e-card Services unterliegt dem Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Opt-out für Patientinnen und Patienten
Patientinnen und Patienten haben das Recht, die Teilnahme an ELGA ganz oder teilweise abzulehnen:
- Vollständiger ELGA-Widerspruch: Es werden keine Gesundheitsdaten in ELGA gespeichert. Bereits gespeicherte Daten werden gelöscht.
- Teilweiser Widerspruch: Einzelne Befunde oder Bereiche (z. B. nur e-Befunde) können gesperrt werden.
- Sperrung einzelner Dokumente: Patientinnen und Patienten können bestimmte Befunde für den Zugriff durch GDA sperren.
Der Widerspruch kann über die ELGA-Widerspruchstelle oder per Formular eingebracht werden.
Wichtig für die Praxis: Wenn eine Patientin oder ein Patient ELGA widersprochen hat, kannst du keine e-Befunde abrufen, keine e-Medikation einsehen und keine Einträge im e-Impfpass vornehmen. Die grundlegende Anspruchsprüfung über die e-card bleibt davon unberührt.
Relevanz für Offisy
Um die e-card Services in Offisy nutzen zu können, benötigst du eines der folgenden Module:
e-card Basis Modul
Das Basis Modul umfasst alle ELGA-Funktionen:
- e-Befunde abrufen und speichern
- e-Medikation abrufen und eintragen
- e-Impfpass eintragen und abrufen
e-card Plus Modul
Das Plus Modul umfasst zusätzlich zum Basis-Paket:
- e-Rezept inkl. Arzneimittelbewilligungsservice (ABS)
- DAS (Digitales Ärztliches Service)
- eAUM (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung)
- eKOS (elektronisches Kommunikationsservice)
- e-VO (elektronische Verordnung)
Alle Voraussetzungen für die Einrichtung der e-card in Offisy findest du im Artikel e-card Übersicht und Voraussetzungen.